Praktikumsjahr ist jetzt

Ratgeber

Freiwillige Praktika als Karrierestart


Du bist derzeit in der Schule oder gerade damit fertig, weißt noch nicht zu 100 %, was du als Nächstes machen willst und denkst über ein freiwilliges Praktikum nach? Dann ist dieser Ratgeber deine perfekte Erklärung zum Thema freiwilliges Praktikum als Karrierestart.

Ein freiwilliges Praktikum nach der Schule kann ganz einfach zu deinem Karrierestart werden. Du sammelst erste praktische Erfahrungen und zeigst aktiv Interesse an der Firma und dem jeweiligen Berufsfeld.

Auch während der Schule kann sich ein freiwilliges Praktikum lohnen. Während der Ferien lernst du so ein spannendes Unternehmen kennen und verdienst vielleicht auch ein bisschen Geld.

Was unterscheidet ein freiwilliges Praktikum von einem Pflichtpraktikum?

Den großen Unterschied zwischen freiwilligen und verpflichtenden Praktika liest man bereits im Namen. Die freiwilligen sind komplett freiwillig und werden meistens aus eigenem Interesse durchgeführt und geplant. Das kann zum Beispiel vor einem Studium, der Ausbildung oder in den Ferien der Fall sein.

Ein Pflichtpraktikum ist verpflichtend für dich, das bedeutet, es steht zum Beispiel in einer Studienverordnung oder ist verpflichtend, um einen bestimmten Beruf ergreifen zu können. Solche Praktika können aber auch während des Studiums im Kolloquium stehen und somit verpflichtend sein.

Die besonderen Arten von freiwilligen Praktika

Bei einem freiwilligen Praktikum können die beiden folgenden Arten besonders hervorgehoben werden:

Das freiwillige Praktikum im Ausland

Mit einem freiwilligen Praktikum im Ausland verbesserst du nicht nur deine Kenntnisse in der Sprache des Landes, das du für dein freiwilliges Praktikum ausgewählt hast. Du lernst auch andere Menschen und andere Kulturen kennen. Viel wichtiger ist aber, dass du das Auslandspraktikum in deinem Lebenslauf aufführen kannst. Bei den für die Personaleinstellung verantwortlichen Personen stößt dieses Engagement auf ein besonderes Interesse.

Berufsorientierung in den Ferien oder nach der Schule

Schließt du in absehbarer Zeit deine Schulausbildung ab, kannst du die Ferien z.B. dazu nutzen, dass du mit der Absolvierung eines freiwilligen Praktikums nach dem Beruf suchst, den du später ergreifen möchtest. Stelle bei der Wahl des Betriebes, in welchem du das freiwillige Praktikum ableisten möchtest, deine Interessen und deine Fähigkeiten in den Vordergrund.

Auch wenn du nach der Schule noch nicht weißt, für welchen Beruf du dich entscheidest, dient ein freiwilliges Praktikum dir als Entscheidungshilfe.

Welche Vorteile bietet dir ein freiwilliges Praktikum?

Vorteile von einem freiwilligen Praktikum

Bei der Absolvierung eines freiwilligen Praktikums kannst du insbesondere von diesen Vorteilen profitieren:

  • Du knüpfst die ersten Kontakte zu den Unternehmen, bei denen du dich später bewerben kannst.

  • Du kannst dein in der Schule oder an der Universität erlerntes Wissen praktisch anwenden.

  • Während des freiwilligen Praktikums sammelst du Erfahrungen im Umgang mit vorgesetzten Personen und Kolleg*innen.

  • Dauert das freiwillige Praktikum länger als drei Monate, hast du Anspruch auf eine Bezahlung (mindestens Mindestlohn).

  • Nach jedem Praktikum wird es dir leichter fallen, eine Entscheidung zu deinen beruflichen Plänen zu treffen. 

Welche rechtlichen Aspekte müssen bei einem freiwilligen Praktikum bedacht werden?

Wenn du ein freiwilliges Praktikum absolvieren möchtest, müssen du und der Betrieb, der dich während der Zeit beschäftigt, einige rechtliche Aspekte bedenken.

Anspruch auf Mindestlohn im Praktikum

Was ist bei einem freiwilligen Praktikum von bis zu drei Monaten zu beachten?

Bei freiwilligen Praktika, die bis zu drei Monaten dauern, hast du keinen Anspruch auf Mindestlohn. Einen Anspruch auf Urlaub hast du aber bereits ab einer Dauer von einem Monat. Urlaubstage werden anteilig berechnet. Im Praktikum gilt: Zwei Tage Urlaub pro Monat. 

Was gilt bei einem freiwilligen Praktikum, das länger als drei Monate dauert?

Bei einem freiwilligen Praktikum, das zur Studien- und Berufsorientierung absolviert wird, hast du ab dem dritten Monat Anspruch auf den Mindestlohn. Wenn dein freiwilliges Praktikum nach drei Monaten verlängert wird, ist der*die Arbeitgeber*in verpflichtet, dir auch rückwirkend über die komplette Zeitspanne den Mindestlohn von 9,50 € (Stand Januar 2021) zu bezahlen.  

Welchen rechtlichen Status hat ein freiwilliges Praktikum?

Ein freiwilliges Praktikum hat keinen beruflichen Status. Du kannst z.B. keinen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung bei dem Betrieb geltend machen, bei dem du das Praktikum freiwillig abgeleistet hat. Nichtsdestotrotz solltest du es als Chance für deine zukünftige Karriere betrachten. Wenn du dich später bei dem Unternehmen bewirbst und im freiwilligen Praktikum einen guten Eindruck gemacht hast, erhöht das deutlich deine Chance darauf, dass du  die Stelle bekommst. 

Was muss im Krankheitsfall beachtet werden?

Im Krankheitsfall musst du den Betrieb rechtzeitig zu Arbeitsbeginn über dein Fernbleiben informieren. Die Länge der Krankmeldung kannst du an den Betrieb weitergeben, nachdem du offiziell krankgeschrieben wurdest.

Besteht während des freiwilligen Praktikums Anspruch auf Urlaub?

Anspruch auf Urlaub im Praktikum

Während eines freiwilligen Praktikums kannst du Anspruch auf maximal 24 Tage Urlaub im Jahr geltend machen. Liegt die Dauer des Praktikums unter einem Jahr, wird der Urlaubsanspruch anteilig gekürzt. Wird für die Dauer z.B. ein halbes Jahr vereinbart, hast du einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen. Grundsätzlich gilt, dass ab einer Dauer von einem Monat im Praktikum Anspruch auf zwei Tage Urlaub pro Monat besteht. 

Ist ein freiwilliges Praktikum sozialversicherungspflichtig?

Sozialversicherung im Praktikum

Die Sozialversicherungspflicht einer in einem Arbeitsverhältnis stehenden Person besteht nur, wenn die Tätigkeit entlohnt wird. Das gilt auch, wenn du ein freiwilliges Praktikum leistest. Solange du weniger als 450 € bekommst, brauchst du keine Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen.

Das freiwillige Praktikum ist von der Sozialversicherung befreit, wenn es als geringfügige Beschäftigung ausgeführt wird. Dies gilt für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

Bei einem Minijob darfst du höchstens 450 € monatlich verdienen. Das Unternehmen, das dich beschäftigt, führt für die Dauer des freiwilligen Praktikums Pauschalbeträge an die Sozialversicherung ab.

Welche Rechte und Pflichten hat eine im Praktikum tätige Person?

Die Arbeitszeit bei einem freiwilligen Praktikum richtet sich nach dem Arbeitszeitschutzgesetz. Maximal darf die regelmäßige Arbeitszeit zehn Stunden täglich nicht überschreiten. Falls du noch nicht volljährig bist, muss der Betrieb zusätzlich das Jugendarbeitszeitschutzgesetz beachten.

Zu deinen Pflichten gehört die Lern- und Sorgfaltspflicht. Insbesondere musst du den Weisungen der Führungskräfte folgen und die dir übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführen.

Wo findest du Praktikumsstellen?

wo finde ich freiwillige Praktika

Praktikumsstellen findest du auf Plattformen im Internet und auf der Karriere-Seite der Unternehmen, die dich interessiert.

Plattformen im Internet

Gibst du in die Suchmaschine die Begriffe "Praktikum + Stadt" ein, stößt du auf eine Reihe von Anzeigen zu aktuellen Praktikumsstellen in der Umgebung. Präzisere Ergebnisse bekommst du, wenn du zusätzlich die Branche oder einen Beruf in der Suche hinzufügst. 

Hinweis: Google hat eine eigene Stellen-Suchmaschine, diese wird dir in der Suche direkt oben angezeigt. Über diese findest du leichter ausgeschriebene Stellen in der Region. Mit dieser Suche findest du so gut wie alle Stellen, die online auf den Firmen-Websites und Stellenportalen ausgeschrieben sind. So musst du nicht auf jedem Portal einzeln suchen. 

Karriere-Seite 

Wenn dich ein bestimmtes Unternehmen aus deiner Region interessiert, lohnt sich ein Blick auf die Website und den Karriere-Bereich. Dort findest du neben einem*r Ansprechpartner*in Informationen zu möglichen Praktika im Unternehmen.

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