Regelung | Rechtsgrundlage |
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Die vermittelten Praktika durch die Praktikumsjahr GbR sind freiwillige Orientierungspraktika und dienen als Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums und unterliegen folgenden Regelungen: |
alle folgenden Artikel. |
Praktikanten gelten nach dem Mindestlohngesetz und Jugendschutzgesetz nicht als reguläre Arbeitnehmer und sind damit nicht rechtlich gleichgestellt. Der Praktikumsvertrag ist nicht mit einem Arbeitsvertrag gleichgestellt |
§ 22 MiLoG |
Der Betriebsrat hat auf Grund des nicht vorhanden Arbeitsverhältnis kein Mitbestimmungsrecht bei Praktikanten. |
§ 99 BetrVG |
Alter | Arbeitszeiten | Rechtsgrundlage |
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unter 15 Jahre |
max. 7h / Tag und 35 h / Woche |
§ 7 JArbSchG |
ab 15-17 Jahre |
max. 8h / Tag und 40 h / Woche |
§ 8 Abs. 1 JArbSchG |
ab 18 Jahre |
dürfen regelmäßig 8 Stunden am Tag nicht überschreiten |
§ 3 ArbZG |
Regelung für alle Altersstufen | Rechtsgrundlage |
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Beschäftigungsdauer darf max. fünf Tage in der Woche nicht überschreiten. |
§ 15 JArbSchG |
Beschäftigungsverbot gilt an: Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen; - branchenbezogen sind Ausnahmen möglich. Werden die Praktikanten ausnahmsweise an solchen Tagen beschäftigt, so müssen sie an einem anderen Tag in derselben Woche freigestellt werden. |
§ 16, JArbSchG |
Umstände | Regelung | Gesetzesgrundlage |
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ab einer Dauer von min. 1 Monat |
Praktikant hat Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub, dieser ist vom Alter abhängig und beträgt min. 2 Tage /Monat |
§ 19 JArbSchG |
Genaue Auskunft erhalten sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder der Mindestlohn-Hotline unter 030/60 28 00 28
Umstände für freiwillige Orientierungspraktika | Regelung | Rechtsgrundlage |
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Praktikum länger als 3 Monate |
Mindestlohn muss für alle Monate gezahlt werden |
§ 22 MiLoG |
Praktikums bis zu 3 Monate |
Mindestlohn muss nicht gezahlt werden, es besteht kein Anspruch auf ein Entgelt |
§ 22 MiLoG |
Alter | Regelung | Rechtsgrundlage |
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Allgemein |
Ruhepausen sind nicht in die Arbeitszeit einzurechnen, müssen im Voraus feststehen und mindestens 15 Minuten betragen. |
§ 4 JArbSchG |
Minderjährige |
min. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden; min. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden. Die erste Pause muss spätestens nach viereinhalb Stunden Arbeit stattfinden. |
§ 11 JArbSchG |
Volljährige |
30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit 45 Minuten bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden |
§ 4 ArbZG |
Regelung | Rechtsgrundlage |
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Praktikanten dürfen keine Arbeiten verrichten, die sie körperlich oder seelisch zu sehr belasten. Ausnahmen existieren, soweit die Arbeit z. B. zur Erreichung des Praktikumsziels erforderlich ist oder der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist. Gefahrstoffverordnungen mit speziellen technischen Regeln und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Entsprechende Belehrungen des Praktikanten müssen vor Praktikumsbeginn durchgeführt und sollten dokumentiert werden. |
§ 22 – 25 JArbSchG |
Regelung | Rechtsgrundlage |
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Bei Beendigung des Praktikums ist dem Praktikanten/der Praktikantin ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Nur die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das Zeugnis muss über unser Bewertungstool erstellt werden und kann in ausgedruckter Form mitgegeben werden. |
§16 BBiG |
Regelung | Rechtsgrundlage |
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Ein freiwilliges Praktikum kann gekündigt werden. Während der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis von beiden Parteien fristlos und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Die Probezeit beläuft sich bei Praktika bis 3 Monate auf 2 Wochen. Danach kann der Arbeitgeber das Praktikumsverhältnis lediglich aus wichtigem Grund kündigen. Der Praktikant/die Praktikantin kann das Praktikumsverhältnis nicht nur fristlos aus wichtigem Grund, sondern auch mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. |
§ 26 BBiG |
Krankenkasse | Regelung |
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private |
Der Schulabgänger muss die Versicherung über die Teilnahme am Praktikumsjahr informieren. |
gesetzliche |
Der Schulabgänger muss die Versicherung informieren und die Praktikumsverträge der Versicherung als Bestätigung zusenden. |
Regelung | Grundlage |
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Für den Fall, dass Sie während der Ausübung Ihres Praktikums krank werden, empfiehlt es sich, die gleichen Regeln zu befolgen, wie alle anderen Mitarbeiter/innen auch. Melden Sie sich bereits am ersten Tag Ihrer Krankheit so früh wie möglich bei der entsprechenden Stelle (Personalabteilung oder Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin) krank. |
guter Ton |
Regelung | Rechtsgrundlage |
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Die vorgeschriebene Bezahlung von mindestens 250€ pro Monat an den Praktikanten ist eine Regelung von Praktikumsjahr und im Partnervertrag festgelegt. |
AGB Praktikumsjahr |
Für die Bezahlung der Praktikanten gibt es drei Möglichkeiten: |
§ 8 SGB IV |
Versicherung | Regelung | Rechtsgrundlage |
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Unfallversicherung |
Unabhängig von der Vergütung und Dauer muss die Unfallversicherung für Praktikanten vom Unternehmen gezahlt werden. |
SGB VII (Sozialgesetzbuch) |
Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung |
Bei Regelung über geringfügige Beschäftigung werden Sozial und Steuerabgaben fällig. Bei Regelung mit Taschengeld und Aufwandsentschädigung greift bei Praktikanten unter 23 Jahren und bis 450€ Vergütung noch die Familienversicherung und man ist von Beiträgen befreit. |
Geringfügig entlohnte Beschäftigung Techniker Krankenkasse Beratungsblatt |